Abstinenznachweise
Abstinenznachweise sind im Falle eines vorausgegangenen Drogenkonsums immer zu erbringen, und zwar in der Regel für die Dauer eines Jahres.
Dies gilt in zunehmendem Maße auch nach einer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr.
Auch hier ist die Abstinenz dann in der Regel für die Dauer eines Jahres zu dokumentieren. Ob im Einzelfall auf Abstinenznachweise verzichtet werden kann und alternativ ein kontrollierter Umgang mit Alkohol in der Zukunft möglich ist, muss im Rahmen der Eingangs- bzw. Begleitdiagnostik geklärt werden. Nur in diesen Fällen ist dann noch eine begleitende Untersuchung der Leberlaborwerte sinnvoll.
Abstinenznachweise unterliegen strengen Durchführungsregeln und können entweder in Form von Urinkontrollen oder durch Haaranalysen erbracht werden.
Ein einjähriger Abstinenznachweis bei Drogen oder Alkohol erfolgt entweder durch mindestens 6 Urinkontrollen innerhalb dieses Zeitraums durch kurzfristige, unregelmäßige, nicht vorhersehbare Einbestellung (innerhalb einer Frist von 24 Stunden!). Die Urinabgabe muss unter ärztlicher Sicht erfolgen, um Manipulationen auszuschließen.
Abstinenznachweise über Haaranalysen können bei Drogen mit der Entnahme von 1-2 Haarproben von je 6 cm Länge (Haarwachstum etwa 1 cm pro Monat!) in einem vorher festgelegten Zeitraum von 6-12 Monaten erfolgen.
Im Falle des Alkoholabstinenznachweises durch Haarproben muss jeweils alle 3 Monate eine 3 cm lange Haarprobe entnommen werden, da die Nachweisbarkeit in den Haaren hier nur in diesem Zeitraum sicher möglich ist!
Die Kosten für die Durchführung der genannten Analysen variieren z. T. deutlich von Anbieter zu Anbieter. Es empfiehlt sich aber hier, ebenso wie im Bereich der fachlichen Unterstützung bei der Vorbereitung zur MPU, darauf zu achten, dass der Anbieter dieser Dienstleistung fachlich qualifiziert ist (z. B. Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation) und die so genannten CTU-Kriterien nicht nur kennt, sondern auch konsequent anwendet, da ansonsten bei der Begutachtung die Gefahr besteht, dass die durchgeführten, nicht gerade billigen Kontrollen nicht anerkannt werden.
Die Praxis für Verkehrsmedizin Blekas in Sigmaringen bietet die o.g. Kontrollen an.
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