MPU – Hilflos ausgeliefert oder gut informiert?
Gehört haben die meisten schon davon: Die MPU, der Schrecken der Autofahrer! Aber ebenso lehnen sich die meisten zurück in der sicheren Überzeugung: Mir passiert das nicht!
Im Grunde ist das richtig: Den meisten Autofahrern ‚droht‘ eine solche Überprüfung ihrer Fahreignung nicht, denn es trifft im Jahr von allen Fahrern nur ca. 0,25 %! Das sind deutlich weniger Menschen, als pro Jahr an Suchtmitteln sterben!
Wenn es aber dann doch ‚passiert‘ ist, verbreitet die MPU große Angst, da die Informationen der Betroffenen darüber anfangs oft von subjektiven Erfahrungsberichten, teils sogar Stammtischparolen, aber auch fachlich unverständlich formulierten Artikeln stammen. Wer also selbst nichts oder nicht viel darüber weiß, muss letztlich alles glauben!
Hier ist also nun schnelles und zielgerichtetes Handeln nötig, um Klarheit zu schaffen und nicht in der gefühlten Hilflosigkeit von der Angst und Verunsicherung in Verärgerung und Aggression zu rutschen und damit die notwendige Auseinandersetzung mit den eigenen Anteilen zu vermeiden.
Die große Herausforderung am Anfang ist es, die richtige Hilfe zu finden, denn der Markt ist voll von verschiedenen Anbietern, die mehr oder weniger qualifiziert sind, oft sogar an fachlicher Arbeit mit dem Betroffenen nicht ernsthaft interessiert sind, sondern nur mit oberflächlichen ‚Heilsversprechen‘ die Angst ihrer Kunden beruhigen. Ernsthafte Hilfe erfährt der Betroffene dadurch leider nicht.
Wichtig ist also, eine seriöse und fachlich kompetente Anlaufstelle zu finden. Hier muss das vorhandene Problem des Betroffenen zunächst gründlich analysiert werden. Danach erfolgt die qualifizierte fachliche Begleitung und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Problematik und schließlich die Veränderung der Bedingungen, die zu einer dauerhaften Problembewältigung führen sollen.
Wenn der Betroffene also frühzeitig, d. h. unmittelbar nach dem Führerscheinentzug bzw. nach der Polizeikontrolle die richtige Hilfe findet, kann er oft sogar bereits zum Zeitpunkt des gerichtlich festgelegten Sperrfristablaufs eine MPU erfolgreich absolvieren!